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   OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14   

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https://dejure.org/2014,42054
OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14 (https://dejure.org/2014,42054)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.11.2014 - 12 Wx 16/14 (https://dejure.org/2014,42054)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. November 2014 - 12 Wx 16/14 (https://dejure.org/2014,42054)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines gewerblichen Erbenermittlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 80; FamFG § 81; FamFG § 85
    Festsetzung der Kosten eines Erbenermittlers durch das Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2007 - 10 O 7175/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars von bis zu 1/3 des bereinigten Nachlasses wird in der Rechtsprechung als üblich und angemessen anerkannt (z. B. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. Februar 2007, 10 O 7175/06 zitiert nach juris; LG München I, Urteil vom 12. Oktober 2005, 26 O 10845/05 zitiert nach juris).

    Da sich seine Tätigkeiten im Hinblick auf Zeit- und Kostenaufwand sehr unterschiedlich gestalten können, liegt der Höhe seiner Vergütung in der Regel eine Mischkalkulation zugrunde, die sich hier mit 33 % noch im Rahmen des Angemessenen bewegt (z. B. LG Nürnberg- Fürth, Urteil vom 05. Februar 2007, 10 O 7175/06 zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 10.04.2006 - 11 WF 99/06

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Sie müssen aber in das Verfahren eingeflossen sein, da es ansonsten an dem Erfordernis der Verfahrensbezogenheit fehlt (z. B. OLG Koblenz OLGR Koblenz 2006, 1017 m. w. N.).
  • KG, 09.08.2007 - 19 WF 132/07

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Ist das Ermittlungsergebnis von dem Gericht verwertet worden oder hat es in sonstiger Weise die prozessuale Stellung des Beteiligten begünstigt bzw. verändert, indiziert dies in der Regel bereits die Erstattungsfähigkeit (KG Berlin FamRZ 2009, 1699; Keske in Schulte-Beinert/Weinrich, FamFG, Rdn. 60 zu § 80 FamFG).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Zwar hat dieser gegen den von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung (z. B. BGH, BGH NJW 2000, 72; FamRZ 2006, 775).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Dabei muss ihm gestattet werden, die zur Wahrnehmung seiner Belange erforderlichen Schritte zu ergreifen (z. B. BGHZ 153, 235).
  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05

    Ansprüche des gewerblichen Erbensuchers gegen ermittelte Erben

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Zwar hat dieser gegen den von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung (z. B. BGH, BGH NJW 2000, 72; FamRZ 2006, 775).
  • LG München I, 12.10.2005 - 26 O 10845/05

    Erbenermittler können für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 20 Prozent des

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
    Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars von bis zu 1/3 des bereinigten Nachlasses wird in der Rechtsprechung als üblich und angemessen anerkannt (z. B. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. Februar 2007, 10 O 7175/06 zitiert nach juris; LG München I, Urteil vom 12. Oktober 2005, 26 O 10845/05 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 271/14

    Keine Überprüfung der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Zur Durchführung des Verfahrens als notwendig anzuerkennen sind solche Aufwendungen, die in dem Zeitpunkt, in welchem sie getätigt wurden, objektiv aufzuwenden waren, ein verständiger und wirtschaftlich vernünftiger Beteiligter die Kosten auslösende Maßnahme mithin zu diesem Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte (vgl. u. a. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2014, Az. 12 Wx 16/14, zitiert nach juris Rn. 9; Feskorn in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 80 FamFG, Rn. 3; Zimmermann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 80 FamFG, Rn. 5; Wittenstein in Bahrenfuss, FamFG, 2. Aufl., § 80 FamFG, Rn. 9).

    Die Kostenentscheidung ergeht auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß § 567 ff. ZPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 85 FamFG nach den allgemeinen für das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften der §§ 80 ff. FamFG (vgl. Bumiller / Haders / Schwamb, a. a. O., § 85 FamFG, Rn. 6; Keidel in Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 85 FamFG, Rn. 21; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2014, Az. 12 Wx 16/14, zitiert nach juris, Rn. 16).

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